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Deine Rechte nach einem Autounfall — was die Versicherung dir nicht sagt

Von Ibrahim Öncel · KFZ-Sachverständiger · Aktualisiert: März 2026

Nach einem unverschuldeten Autounfall hast du deutlich mehr Rechte als die meisten Menschen wissen. Die gegnerische Versicherung wird dich nicht darüber aufklären — denn jedes Recht das du kennst, kostet sie Geld.

Hier sind deine wichtigsten Rechte, die der Bundesgerichtshof (BGH) in zahlreichen Urteilen bestätigt hat.

1. Freie Wahl des Sachverständigen

Du darfst den Sachverständigen frei wählen. Die Versicherung darf dich nicht auf ihren Haus-Gutachter verweisen. Dein Gutachter arbeitet in deinem Interesse — der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung.

BGH VI ZR 67/06 — Recht auf freie Gutachterwahl bestätigt

2. Sachverständigenkosten werden erstattet

Die Kosten für deinen Sachverständigen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung — vollständig. Du zahlst nichts. Das gilt auch wenn du das Fahrzeug nicht reparieren lässt (fiktive Abrechnung).

BGH VI ZR 225/13 — BVSK-Honorartabelle als Maßstab bestätigt

3. Merkantile Wertminderung

Dein Auto verliert nach einem Unfall an Marktwert — selbst nach perfekter Reparatur. Käufer zahlen weniger für ein Unfallfahrzeug. Diese Wertminderung ist ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch. Es gibt keine starre Altersgrenze — auch bei älteren Fahrzeugen ist Wertminderung möglich.

BGH VI ZR 89/14 — Keine starre Alters- oder Laufleistungsgrenze

4. Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung hast du Anspruch auf einen Mietwagen oder eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung. Auch bei Totalschaden gilt das für die Dauer der Wiederbeschaffung (in der Regel 10-14 Tage).

5. Markenwerkstatt

Bei neueren Fahrzeugen (bis ca. 3 Jahre) oder durchgehender Markenwartung darfst du in der Markenwerkstatt reparieren lassen. Die Versicherung darf dich nicht einfach auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen — es sei denn, sie benennt eine konkrete, gleichwertige Alternative.

BGH VI ZR 53/09 — Verweisung nur bei konkreter Benennung

6. Rechtsanwaltskosten

Du hast das Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Anwaltskosten werden vollständig von der gegnerischen Versicherung erstattet. Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt sorgt dafür, dass nichts gekürzt wird.

BGH VI ZR 273/11 — Anwaltskosten bei Verkehrsunfall erstattungsfähig

7. Regionaler Restwert

Bei Totalschaden wird der Restwert deines Fahrzeugs ermittelt. Die Versicherung schickt oft ein hohes Restwert-Angebot aus einer Online-Börse. Du musst das nicht akzeptieren. Der regionale Markt ist maßgeblich — nicht eine überregionale Restwertbörse.

BGH VI ZR 398/02 — Regionaler Markt ist maßgeblich

8. Sachverständigenrisiko beim Schädiger

Selbst wenn das Gutachterhonorar überhöht sein sollte — das Risiko trägt der Schädiger, nicht du. Du musst keinen Preisvergleich machen. Du beauftragst einen Sachverständigen und die Kosten werden erstattet.

BGH VI ZR 280/22 (2024) — Das wichtigste aktuelle Urteil für Sachverständige

Was die Versicherung versuchen wird

Typische Taktiken gegnerischer Versicherungen:

So schützt du dich

Die beste Absicherung nach einem Unfall in Hanau, Frankfurt, Gelnhausen oder dem Main-Kinzig-Kreis:

  1. Beauftrage sofort einen unabhängigen Sachverständigen
  2. Schalte einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ein
  3. Unterschreibe nichts von der gegnerischen Versicherung ohne Rücksprache

Deine Rechte durchsetzen — kostenfrei.

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