Deine Rechte nach einem Autounfall — was die Versicherung dir nicht sagt
Nach einem unverschuldeten Autounfall hast du deutlich mehr Rechte als die meisten Menschen wissen. Die gegnerische Versicherung wird dich nicht darüber aufklären — denn jedes Recht das du kennst, kostet sie Geld.
Hier sind deine wichtigsten Rechte, die der Bundesgerichtshof (BGH) in zahlreichen Urteilen bestätigt hat.
1. Freie Wahl des Sachverständigen
Du darfst den Sachverständigen frei wählen. Die Versicherung darf dich nicht auf ihren Haus-Gutachter verweisen. Dein Gutachter arbeitet in deinem Interesse — der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung.
2. Sachverständigenkosten werden erstattet
Die Kosten für deinen Sachverständigen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung — vollständig. Du zahlst nichts. Das gilt auch wenn du das Fahrzeug nicht reparieren lässt (fiktive Abrechnung).
3. Merkantile Wertminderung
Dein Auto verliert nach einem Unfall an Marktwert — selbst nach perfekter Reparatur. Käufer zahlen weniger für ein Unfallfahrzeug. Diese Wertminderung ist ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch. Es gibt keine starre Altersgrenze — auch bei älteren Fahrzeugen ist Wertminderung möglich.
4. Nutzungsausfall oder Mietwagen
Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung hast du Anspruch auf einen Mietwagen oder eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung. Auch bei Totalschaden gilt das für die Dauer der Wiederbeschaffung (in der Regel 10-14 Tage).
5. Markenwerkstatt
Bei neueren Fahrzeugen (bis ca. 3 Jahre) oder durchgehender Markenwartung darfst du in der Markenwerkstatt reparieren lassen. Die Versicherung darf dich nicht einfach auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen — es sei denn, sie benennt eine konkrete, gleichwertige Alternative.
6. Rechtsanwaltskosten
Du hast das Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Anwaltskosten werden vollständig von der gegnerischen Versicherung erstattet. Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt sorgt dafür, dass nichts gekürzt wird.
7. Regionaler Restwert
Bei Totalschaden wird der Restwert deines Fahrzeugs ermittelt. Die Versicherung schickt oft ein hohes Restwert-Angebot aus einer Online-Börse. Du musst das nicht akzeptieren. Der regionale Markt ist maßgeblich — nicht eine überregionale Restwertbörse.
8. Sachverständigenrisiko beim Schädiger
Selbst wenn das Gutachterhonorar überhöht sein sollte — das Risiko trägt der Schädiger, nicht du. Du musst keinen Preisvergleich machen. Du beauftragst einen Sachverständigen und die Kosten werden erstattet.
Was die Versicherung versuchen wird
Typische Taktiken gegnerischer Versicherungen:
- "Wir schicken unseren Gutachter" — Nein. Du wählst deinen eigenen.
- "Die Wertminderung steht Ihnen nicht zu" — Doch. Der BGH sagt etwas anderes.
- "Reparieren Sie in dieser günstigeren Werkstatt" — Nur wenn sie eine konkrete, gleichwertige benennen.
- "Das Gutachterhonorar ist zu hoch" — Das Risiko liegt beim Schädiger, nicht bei dir.
- "Nehmen Sie unseren schnellen Vergleich an" — Fast immer deutlich unter dem tatsächlichen Schaden.
So schützt du dich
Die beste Absicherung nach einem Unfall in Hanau, Frankfurt, Gelnhausen oder dem Main-Kinzig-Kreis:
- Beauftrage sofort einen unabhängigen Sachverständigen
- Schalte einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ein
- Unterschreibe nichts von der gegnerischen Versicherung ohne Rücksprache
Deine Rechte durchsetzen — kostenfrei.
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